Nutzung der Notfall-Akte in bisher nicht aufgeführten Wohnanlagen und Unternehmen
Natürlich können Sie die Notfall-Akte auch dann nutzen, wenn Ihre Wohnanlage oder Ihr Unternehmen nicht unter Referenzen aufgeführt ist.

Wichtiger Hinweis: Ist Ihr(e) Wohnanlage/Unternehmen nicht auf dieser Seite aufgeführt, ist auch der Rettungsdienst nicht über Ihre Nutzung der Notfall-Akte informiert!
Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, Mitbewohnern (z.B. in einer Wohngemeinschaft) oder Vorgesetzten/Mitarbeitern über die Notfall-Akte, damit die im Notfall Bescheid wissen und ggf. die Notfall-Akte dem Rettungsdienst aushändigen können.

Im Unternehmen:
Lassen Sie das Formular von Ihren Mitarbeitern ausfüllen und sammeln Sie die Notfall-Akte an einem zentralen Ort, am besten in einem Ordner. Im Unternehmen sollte die Notfall-Akte an einem sicheren und zentralen Ort aufbewahrt werden, der nicht öffentlich zugänglich ist (z.B. Sekretariat/Verwaltung). Tritt ein Notfall ein, muss ein Mitarbeiter dazu berechtigt sein, dem Rettungsdienst den (evtl. versiegelten) Umschlag aushändigen zu können.
Natürlich können Sie Ihre Notfall-Akte auch selbst verwahren (z.B. im Schreibtisch). Informieren Sie eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort, damit im Notfall der Umschlag an den Rettungsdienst ausgehändigt werden kann.

Privat:
Möchten Sie die Notfall-Akte privat nutzen, füllen Sie das Formular aus und platzieren Sie den Umschlag am Besten in der Nähe der Eingangstür. Bringen Sie den Aufkleber gut sichtbar außen an der Tür an. Informieren Sie Nachbarn und Mitbewohner über Ihre Nutzung der Notfall-Akte, damit diese Information im Notfall an den Rettungsdienst weitergegeben wird.
Die entsprechenden Vorlagen finden Sie im Download-Breich.

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Notfall-Akte.de -- Letzte Aktualisierung: 31.01.2010